Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden.

I Definitionen

  1. Fotografische Arbeit. Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.

  2. Fotograf. Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person. Der Begriff «Fotograf» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter. Zudem erfasst er auch Fotodesigner.

  3. Kunde. Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt. Der Begriff «Kunde» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter.

  4. Parteien. Die « Parteien » sind der Fotograf und der Kunde.

  5. Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten)Träger (insbesondere auf Papier, Diapositiv, CD-ROM, Computerfestplatte) oder online (insbesondere in Computernetzwerken, auf Webseiten) gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».

II Ausführung der fotografischen Arbeit

  1. Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu.

  2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.

  3. Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird vom Fotografen gestellt.

  4. Vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen sowie allfällige Bewilligungen rechtzeitig am vereinbarten Ort zur Verfügung stehen.

  5. Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage (48h) vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen z.B. gemäss Ziffer II.4. nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten. Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung von bis zu 100% des vereinbarten Honorars zu (siehe Ziffer V).

  6. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Falls der Kunde den Fotograf bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit (physisch oder elektronisch) zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.

  7. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

III Haftung des Fotografen

  1. Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten allfälliger Angestellten und Hilfspersonen.

  2. Der Kunde hat seine Mängelrüge innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

  3. Gegen den Fotografen kann kein Schadenersatz geltend gemacht werden, falls er aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall - auch von Familienangehörigen) den Auftrag nicht wahrnehmen kann.

  4. Für digitale Defekte an Speicherkarten oder sonstiges bei höherer Gewalt oder Versagen der Geräte/Speichermedien übernimmt der Fotograf keine Haftung und zahlt keinen Schadenersatz aus.

  5. Nach Übergabe der genehmigten fotografischen Arbeit durch den Fotografen an den Kunden liegt die Verantwortung für die Datensicherung beim Kunden.

IV Zahlungs- und Lieferbedingungen

Sofern in der Offerte- u./oder Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungs- und Lieferbedingungen:

  • Fotoshootings für Private werden durch Vorauszahlung über den Store gebucht und gelten erst dann als bestätigt.

  • Aufträge für Hochzeitsreportagen und private Events (bspw. Parties wie Geburtstage oder andere Feste) gelten, wenn nicht direkt im Online Store gebucht, erst nach erfolgter Anzahlung als bestätigt. Die Höhe der Anzahlung wird in der Offerte ausgewiesen und variiert je nach Dauer des Auftrags.

  • Bei Fotoshootings und Events für Private gelten die Regeln der Packages (fixe Anzahl Fotos gem. Honorar / zusätzliche Fotos können direkt in der Onlinegalerie beim Download erworben werden). Detailliertere Informationen dazu findet man hier: Fotoshootings.

  • Bei Aufträgen für Unternehmen (Fotoshootings von Mitarbeitern, Business Events, Podium, Vorträge etc.) erfolgt die Bezahlung gegen Rechnung. Zur Bestätigung des Auftrags kann eine Anzahlung verlangt werden.

  • Bei Bezahlung gegen Rechnung gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen.

  • Spesenentschädigungen werden, wenn nicht explizit erwähnt (bspw. Fahrspesen, Zug, Flug, Übernachtungen), immer in Form einer Pauschale in der Offerte/Auftragsbestätigung ausgewiesen.

  • Bildbestellungen erfolgen via Vorauszahlung im Online Store und sind verbindlich. Die Lieferung des bestellten Bildes erfolgt immer erst nach durchgeführter Qualitätskontrolle durch den Fotografen. Ein Abholung beim Geschäftssitz des Fotografen kann vereinbart werden.

  • Kostenlose Downloads im Store (Bilder bspw. für Bildschirmschoner/Hintergrundbilder) dürfen nur für private Zwecke genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

  • Werden im Nachgang der Zustellung der Fotos Änderungen an der Bildbearbeitung gewünscht, so werden diese mit einem Stundensatz von CHF 150.- in Rechnung gestellt.

  • Unbearbeitete Fotos oder Fotos im RAW Format werden nie abgegeben.

V Stornierung / Nichterscheinen / Terminverschiebung

  • Bei Stornierung eines Auftrags innert weniger als zwei Wochen vor dem Auftragsdatum, wird eine bereits erfolgte Anzahlung nicht zurückerstattet.

  • Bei Nichterscheinen ist das vereinbarte Honorar geschuldet.

  • Bei Terminverschiebungen innert weniger als 48h vor Auftragsdatum wird eine einmalige Verschiebungspauschale von CHF 100.- verrechnet.

VI Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden

a. Im allgemeinen

  1. Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum verwenden. Ist kein solcher Zeitraum vereinbart worden, bestimmt sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrages. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild- Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.

  2. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.

  3. Der Kunde hat bei der mit dem Fotografen bestimmten Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen. Mit vorgestelltem Zeichen © und nachgestelltem oder mit einem ähnlichen, mit dem Fotografen vereinbarten Vermerk (z.B. „Alle Rechte bei ...“). Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars, welches für die widerrechtliche Verwendung der fotografischen Arbeit gemäss des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) zu bezahlen wäre.

  4. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

b. Rechte Dritter

  1. Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, im Rahmen der Ausführung der fotografischen Arbeit (bestimmte) Personen zu fotografieren, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Fotografiert werden und zum nachfolgenden Gebrauch der fotografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszweckes gegeben haben.

  2. Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände und/oder Gerätschaften übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter der Erstellung der fotografischen Arbeit und deren anschliessenden Gebrauch im Rahmen des Vertragszweckes entgegensteht.

  3. Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jede Zahlung (z.B. Schadenersatz) zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte, und ihn für sämtliche im Zusammenhang mit der Bereinigung der Situation anfallenden Kosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit Vergleichs- oder Gerichtsverhandlungen) zu entschädigen.

VII Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen

Wurde im Einzelfall nicht schriftlich und ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde das Urheberrecht an der fotografischen Arbeit erhält, so behält der Fotograf das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios, an Kunstausstellungen etc.

VIII Referenzen

Der Fotograf hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potenziellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.

IX Anwendbares Recht und Gerichtstand

  1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen.